Das Gutachten selbst

Zunächst sollte man sich darüber im klaren sein, für wen das Gutachten bestimmt ist und was der Grund für die Anforderung des Gutachtens ist.

Der Empfänger ist der Auftraggeber, ein möglicherweise hoch qualifizierter Jurist, der jedoch im Bereich des Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerks ein absoluter Laie ist.

Weitere Exemplare der Gutachten gehen über das Gericht an weitere Juristen (Rechtsanwälte) und die beiden Parteien. Meist alles Menschen, die von der Materie des Handwerks keine ausreichende Kenntnis besitzen.

Der Grund für die Gutachtenanforderung liegt oft in der Unversöhnlichkeit der Parteien und in der allgemeinen Unkenntnis über die technischen Anforderungen an den Kachelofen bzw. Kamin oder seine Funktionen.

Einige formale Anforderungen an die Gutachtengestaltung

Für das Gutachten neutrales weißes Papier oder die von den einzelnen Handwerkskammern ausgegebenen Vordrucke und nicht Papier mit eigenem Firmenkopf verwenden.

Den Gutachtentext mit Schreibmaschine oder Computer und leicht lesbarer Schrift zu Papier bringen. Hierbei 1 1/2-zeilig schreiben und links einen Rand von mindestens 5 cm lassen.

Gutachten sind bei Gericht in der Regel fünffach einzureichen. Zusätzlich wird eine Ausfertigung für die eigene Handakte benötigt. Manche Handwerkskammern fordern für jedes Gutachten auch ein Belegexemplar.

Im Kopf des Gutachtens ist der eigene Name mit kompletter Adresse und der Handwerkszweig, für den die öffentliche Bestellung und Vereidigung vorliegt, anzugeben.

Im Vorspann zum Gutachten sind die beiden Parteien zu benennen und das Geschäftszeichen des Gerichts anzugeben.

Wenn ein Ortstermin durchgeführt wurde, ist im Gutachten anzugeben, wie lange die Ladungsfrist war, wer am Ortstermin teilgenommen hat, und wann der Ortstermin stattgefunden hat.

Wenn Hilfskräfte bei der Erstattung des Gutachtens mitgewirkt haben, sind diese zu benennen und der Umfang der geleisteten Arbeit ist anzugeben.

Im Gutachten ist außerdem aufzuführen, welche Unterlagen zur Erstattung des Gutachtens hinzugezogen werden: z.B. Gerichtsakte, welche DIN-Normen, welche Fachregeln usw.

Es ist empfehlenswert, den Beweisbeschluss in dem Bereich, in dem der Gutachtenauftrag für den Sachverständigen formuliert ist, im Gutachten wörtlich wiederzugeben. Nur so ist es dem Leser des Gutachtens möglich, auch ohne Hinzuziehung der Gerichtsakte, die Ausführungen im Gutachten nachzuvollziehen.

Wenn der Gutachtenauftrag im Beweisbeschluss aus mehreren Punkten besteht, ist damit auch schon gleich die Gliederung des Gutachtens vorgegeben. In diesem Fall ist es für den Leser des Gutachtens hilfreich, wenn die einzelnen Fragen des Beweisbeschlusses den entsprechenden Abhandlungen zusätzlich nochmals vorangestellt werden.

Bei der Beantwortung der gestellten Beweisfragen sich ganz bewusst auf die Beantwortung handwerklicher Fachfragen beschränken. Auf keinen Fall Rechtsfragen behandeln.

Sinnvoll ist es, am Schluss des Gutachtens eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen wiederzugeben.

Lesen Sie das fertige Gutachten nochmals sehr konzentriert durch und überlegen Sie dabei, ob sich auch wirklich an keiner Stelle im Gutachten widersprüchliche, oder gar emotional gefüllte Aussagen befinden.

Soweit die allgemeinen Hinweise, aus denen sich die Anforderungen an das zu erstellende Gutachten ergeben.




Sachverständig


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