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Der Ortstermin
Oberstes Gebot ist die Neutralität in Wort, Tat und allgemeinem Verhalten bis hin zu Blicken und zum Mienenspiel!
Die Ankunft vor Ort sollte möglichst 5 – 10 Minuten vor dem verabredeten Zeitpunkt sein. – Fahren Sie nie im Auto einer Partei mit! – Es macht durchaus Sinn, den Eingangsbereich vor dem Hause zu beobachten.
Betreten Sie das Haus möglichst erst nach der Ankunft der Parteien und/oder Anwälte.
Oft sammeln sich Teilnehmer kurz vor Beginn des Ortstermins am Hause. Lassen Sie sich über die mögliche Begrüßung hinaus in keine Diskussion vor dem Hause von nur einer Partei verwickeln. Die andere Partei könnte durch das Fenster zuschauen und falsche Schlüsse daraus ziehen. Halten Sie sich solchen Personengruppen besser fern, oder bleiben Sie im eigenen Fahrzeug sitzen.
Wenn der Zutritt zum Hause, in dem sich das zu begutachtende Objekt befindet, einer Partei verwehrt wird, sollten Sie auf keinem Fall den Ortstermin durchführen!
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SV in Bedrängnis
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Starten Sie einen Vermittlungsversuch. Sofern die Anwälte zugegen sind – leider sind sie sehr oft nicht dabei – bitten Sie diese darum, ihre Mandanten zu belehren.
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Sind die Anwälte nicht da, ist es Ihre Aufgabe zu vermitteln. Bedenken Sie, wie verhärtet die Fronten durch diesen Streit mittlerweile schon geworden sein können, und bringen Sie Verständnis für diese Situation auf. Bleiben Sie absolut sachlich und neutral. Lassen Sie Streitgespräche an der Tür erst gar nicht aufkommen, und wirken Sie beruhigend auf die Parteien ein. Strahlen Sie in aller Zurückhaltung Souveränität und Kompetenz aus.
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Informieren Sie sachlich darüber, dass Sie selbst zu dem Ortstermin eingeladen haben, um vor Ort die erforderlichen Kenntnisse zu gewinnen, die nötig sind, das gewünschte Gutachten zu erstellen.
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Informieren Sie weiter darüber, dass grundsätzlich jede Partei das Recht hat, durch Beobachtung festzustellen, wie der Sachverständige zu seinen Erkenntnissen kommt, die dann zu den zu erwartenden Aussagen im Gutachten führen werden.
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Informieren Sie weiter darüber, dass der Ortstermin nicht durchgeführt werden kann und der Sachverständige das Haus auch nicht betreten wird, wenn der anderen Partei der Zugang zum Objekt verwehrt wird.
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Bei erfolglosem Vermittlungsversuch ist der Ortstermin abzubrechen.
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Benachrichtigen Sie das zuständige Gericht durch möglichst schriftliche Schilderung der Vorkommnisse vor Ort und darüber, dass Sie den Ortstermin abgebrochen haben. Warten Sie weitere Weisung durch das Gericht ab.
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Wenden wir uns aber dem Normalfall zu.
Der Sachverständige ist nie vor Überraschungen sicher. Die Fronten sind meist sehr verhärtet. Jeder möchte recht haben und dieses Recht auch durch den Sachverständigen bestätigt bekommen. Hier ist wieder absolute Neutralität in Wort, Tat und Mimik gefordert.
Schon im Eingangsbereich des Hauses könnte von einer Partei die "Information" an den möglicherweise "ungeliebten" oder "gefürchteten" Sachverständigen erfolgen: "Wir werden Sie ablehnen."
Vorschlag zur Reaktion: Mit völlig ruhigen Worten erwidern, dass das ein gutes Recht sei. Ein entsprechender Antrag kann bei Gericht gestellt werden. Im Augenblick wird jedoch der Ortstermin als Vorbereitung zur Erstattung des vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens durchgeführt. Mit völlig ruhigen Worten erwidern, dass das ein gutes Recht sei. Ein entsprechender Antrag kann bei Gericht gestellt werden. Im Augenblick wird jedoch der Ortstermin als Vorbereitung zur Erstattung des vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens durchgeführt. Mit völlig ruhigen Worten erwidern, dass das ein gutes Recht sei. Ein entsprechender Antrag kann bei Gericht gestellt werden. Im Augenblick wird jedoch der Ortstermin als Vorbereitung zur Erstattung des vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens durchgeführt. Mit völlig ruhigen Worten erwidern, dass das ein gutes Recht sei. Ein entsprechender Antrag kann bei Gericht gestellt werden. Im Augenblick wird jedoch der Ortstermin als Vorbereitung zur Erstattung des vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens durchgeführt.
Der Sachverständige sollte sich nie emotional aus der Reserve locken lassen. Erst dadurch würde er der besorgten Partei die erhoffte "Munition" liefern, ihn selbst wegen Befangenheit ablehnen zu können. Jede emotionale Regung des Sachverständigen, jede Verteidigungshaltung auf Angriffe einer Partei hin lassen erhebliche Bedenken an der Neutralität des Sachverständigen aufkommen und liefern eine erfolgversprechende Begründung für einen Ablehnungsantrag bei Gericht.
Wenn trotz ordnungsgemäßer Ladung niemand zum angesetzten Ortstermin erscheinen sollte, kann nach Einhaltung von ca. 15 Minuten Wartezeit der Ortstermin trotzdem durchgeführt werden.
Während des Ortstermins weder Kaffee, Kuchen oder Zigaretten von einer Partei annehmen. Die andere Partei könnte sich erheblich verspäten und dann, wenn der Sachverständige gerade gemütlich bei einer Tasse Kaffee angetroffen wird, den Schluss aus dieser Situation ziehen, dass die Neutralität des Sachverständigen nicht mehr gegeben ist.
Auch wenn alle Beteiligten am Ortstermin teilnehmen, solche Freundlichkeiten nur annehmen, wenn allen Beteiligten gleichermaßen diese Freundlichkeiten zuteil werden! Ja, das gibt es gar nicht so selten. Oft ist zwischen den Parteien ein emotional geführter Streit nicht ausgebrochen. Man steht nur hilflos vor einem Problem, das nun hoffentlich unter Mitwirkung des Sachverständigen einer technischen, und somit auch einer rechtlichen Klärung, zugeführt werden kann.
Es ist hilfreich, wenn der Sachverständige für den Ablauf des Ortstermins sich einen gewissen "Fahrplan" festgelegt hat, der immer wieder neu brauchbar sein kann:
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Bei der Abfahrt von zu Hause die Urzeit und den Kilometerstand notieren. Diese Angaben brauchen Sie später bei der Abrechnung.
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Bei Beginn des Ortstermins die Anwesenheit feststellen. Diese Informationen gehören auch ins Gutachten hinein.
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Besonderheiten während des Ortstermins protokollieren (z.B. Streit, Unverschämtheiten und weitere Ungewöhnlichkeiten), um sie dann später im Gutachten zu vermerken.
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Hilfreich ist es, wenn zu Beginn des Ortstermins, quasi als Einstieg in die Beweisaufnahme, der Beschluss vom Sachverständigen verlesen wird. Dieser Beschluss gibt den Rahmen der Beweiserhebung vor und dient dem Sachverständigen immer wieder neu zur Orientierung bei der Abarbeitung des Gutachtenauftrags.
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Während des Ortstermins nur sehr vorsichtig mit einem Diktiergerät umgehen. Gern können Sie laut diktierend alle Fakten aufnehmen. Lassen Sie sich einseitige Aussagen durch die andere Partei bestätigen. Erst einvernehmliche Aussagen beider Parteien können als Fakt aufgenommen und im späteren Gutachten entsprechende Berücksichtigung finden.
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Hüten Sie sich davor, gutachterliche Schlussfolgerungen dem Band anzuvertrauen. Hier ist der gute alte Notizblock immer noch ein hervorragendes Hilfsmittel. Halten Sie Ihre Notizen abgedeckt. Die Parteien brennen darauf, von Ihnen wertende Informationen zu bekommen, um eine "Ahnung" für den möglichen Ausgang des Streits zu erhalten.
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Während des Ortstermins besonders ruhig und gelassen bleiben. Jede Partei möchte im Recht sein. – Streitereien schon möglichst im Keim ersticken.
Wenn sich die Parteien "an die Köpfe kriegen", nicht mit Gewalt versuchen den Streit zu schlichten. Mit den Anwälten in einen Nebenraum oder nach draußen gehen. Dort dann den Anwälten mitteilen, dass
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unter diesen Umständen dem Sachverständigen seine Arbeit nicht möglich ist.
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der Sachverständige den Ortstermin abbricht, wenn es den Anwälten nicht gelingt, die Parteien zur sachlichen Umgangsform zurückzuführen.
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der Ortstermin für wenige Minuten unterbrochen wird.
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Nach dieser kurzen Pause den Raum wieder betreten, die Beweiserhebung fortsetzen und so tun, als wäre vorher nichts gewesen. – Andernfalls, wenn keine Ruhe eingetreten ist, den Ortstermin abbrechen, das Gericht benachrichtigen und weitere Weisung des Gerichts abwarten.
Ruhig – ruhig – ruhig – Keine Emotionen erkennen lassen! Gelegentlich ist es Taktik einer Partei, einen unbequemen Sachverständigen zu einseitigen und möglichst emotional geladenen Äußerungen zu provozieren. Wenn es dann noch durch unqualifizierte Angriffe gelingt, den Sachverständigen in eine Verteidigungshaltung zu zwingen, ist die Taktik dieser Partei aufgegangen und mit Erfolg gekrönt. Die Partei kann nunmehr mit ausreichender Begründung den unbequemen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit erfolgreich bei Gericht ablehnen.
Jede Verteidigungshaltung dokumentiert doch, dass es einen Gegner gibt! Als neutrale Person gibt es für den Sachverständigen keinen Gegner. Dieser neutralen Stellung muss sich der Sachverständige immer wieder neu bewusst werden, damit er unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht zwischen die "Mahlsteine" gerät!
Angriffe auf der fachlichen Ebene sollten einen Sachverständigen während des Ortstermins nicht berühren. Die Parteien sind ja aneinandergeraten, weil ihr technisches Verständnis und Fachwissen nicht ausreicht. Nur deshalb wurde ja die Hinzuziehung eines Sachverständigen erst erforderlich. Hier hat der Sachverständige die Sicherheit und Autorität, in aller Zurückhaltung und Bescheidenheit souverän aufzutreten.
Während des Ortstermins keine Verhandlungen führen; nur Fragen stellen, sich informieren lassen und Fakten aufnehmen. Fakten in diesem Sinn können unter anderem nur Parteienaussagen sein, die einvernehmlich bestätigt werden.
Keine Stellungnahmen oder Meinungsäußerungen abgeben! Hüten Sie sich vor Aussagen, die einer sachlichen Wertung nahekommen. Lassen Sie sich nicht provozieren, bereits Aussagen über den Inhalt des zu erarbeitenden Gutachtens zu machen, selbst wenn Ihnen das Endergebnis scheinbar sonnenklar auf der Hand liegt.
Auf keinen Fall dem späteren Gutachten vorgreifen. Erhalten Sie sich die Möglichkeit, noch auf dem Heimweg im Auto über das Gesehene frei nachdenken zu können. Die besseren Ideen kommen nicht immer sofort. Gut Ding braucht Weile. Bei der Erarbeitung des Gutachtens könnten einem noch andere Lösungen einfallen, und dann hätte man sich schon viel zu früh festgelegt!
Auf keinen Fall Äußerungen zur Schuldfrage machen. Das ist ausschließlich Sache des Gerichts!
Aus Gründen der Neutralität keine selbsterkannten Mängel offenlegen. Das wäre ein Vorteil für eine Partei und dokumentiert, dass der Gutachter nicht neutral ist. Es dürfen nur die im Beweisbeschluss gestellten Fragen beantwortet werden. Allein aus diesem Grunde ist das Verlesen des Beweisbeschlusses zu Beginn des Ortstermins hilfreich. Manch ein Anwalt hakt während des Ortstermins die einzelnen Beweisfragen ab und überprüft so die Arbeit des Sachverständigen. Die Beantwortung ungestellter Fragen ist unbedingt zu unterlassen.
Neue Parteivorträge, die über den Beweisbeschluss hinausgehen, dürfen während des Ortstermins nicht wertend diskutiert und auch nicht aufgenommen werden! Sie dürfen nicht Bestandteil des Gutachtens werden. Auftraggeber ist das Gericht und nicht die einzelne Partei!
Eine prophylaktische Aufnahme zur Vermeidung eines eventuell erforderlichen zusätzlichen Ortstermins ist möglich. Eine Verarbeitung dieser Daten im Gutachten kann jedoch nur bei entsprechender, vom Gericht nachgereichter Beauftragung erfolgen.
Sollte der Sachverständige während des Ortstermins Brandgefahr oder eine andere dringende Gefahr erkennen, kann der Gutachter darauf schon während des Ortstermins hinweisen, auch wenn im Beschluss nicht danach gefragt ist. Er kann den weiteren Betrieb der Feuerstelle untersagen. Eine entsprechende Information und Erklärung muss dann jedoch im Gutachten erscheinen.
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