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Dokumentation der Begutachtung während des Ortstermins
Fertigen Sie während des Ortstermins möglichst genaue Skizzen an, und tragen Sie alle Maße ein, um für spätere technische Berechnungen ausreichend Fakten zur Verfügung zu haben. Vergessen Sie auch die Höhenmaße für Räume und Schornsteine nicht. Hilfreich wäre gelegentlich ein vorbereitetes Formular im Sinne einer Checkliste, um keine Fakten zu übersehen.
Ein Foto sagt mehr als tausend Worte. Alles als Übersicht und im Detail fotografieren, das bedeutsam erscheint. Die Fotos sind auch der späteren Erinnerung dienlich. Bei Aufnahmen innerhalb der Luftheizkammer ist das fest aufgesetzte Blitzlichtgerät oft hinderlich. Hier ist ein separates Blitzlichtgerät, das innerhalb der Luftheizkammer aufgestellt werden kann und über Fernbedienung ausgelöst wird, sehr hilfreich. Leicht sind mit solch einer Ausrüstung in Verbindung mit einem guten Objektiv auch aussagefähige Detailaufnahmen möglich. Wenn dann im Bedarfsfall auch noch ein größerer Handspiegel zur Verfügung steht, ist der eigenen Kreativität kaum noch eine nennenswerte Grenze gesetzt.
Je nach Fragestellung im Beweisbeschluss sind gelegentlich entsprechende Messungen während des Ortstermins erforderlich. Sie sind durchzuführen und zu dokumentieren.
So lassen sich Luftströmungen im Bereich der Feuerungsöffnung eines offenen Kamins oder Kaltluftströmung von Außenluft im Aufenthaltsbereich von Personen, wie auch bei Undichtigkeiten eines Kachel-Grundofens bequem mit "Prüfrauch" nachweisen, die auch durch ein Foto leicht zu dokumentieren sind. Als Prüfrauch können von Rauchern der Qualm einer Zigarette genauso benutzt werden, wie das Strömungsröhrchen von einem nicht rauchenden Sachverständigen.
Bei einer nicht ausreichenden Abzugsqualität eines offenen Kamins sind in aller Regel zwei voneinander unabhängige Themenkreise zu bedenken. Wenn nur in einem dieser beiden Themenkreise ein Mangel festgestellt wird, ist die sichere Funktion des offenen Kaminfeuers nicht mehr gegeben. Da wäre einerseits die Konzeption und Konstruktion der Feuerungsanlage selbst zu bedenken und andererseits ausreichende Verbrennungsluftversorgung sicherzustellen.
Wenn die Proportionen der einzelnen Komponenten der Feuerungsanlage wie Feuerstätte, Verbindungsstück und Schornstein aufeinander abgestimmt sind, wird sich im Aufstellungsraum des offenen Kamins auch ein entsprechender Unterdruck einstellen, der für die Herbeischaffung ausreichender Verbrennungsluft sorgt.
Sind die lichten Querschnitte für die Heranführung von ausreichend Verbrennungsluft nicht groß genug dimensioniert, wird sich im Aufstellungsraum des offenen Kamins ein erhöhter Unterdruck bilden. (Vergessen Sie nicht, die vorhandenen Querschnitte der Außenluftleitung auszumessen und beachten Sie dabei auch den oft wesentlich kleineren Querschnitt des Außenluftansauggitters.)
Stellen Sie mit einem ausreichend sensiblem Differenzdruckmanometer den tatsächlichen Differenzdruck zwischen dem Aufstellungsraum des offenen Kamins und dem Freien fest.
Wie Sie die Messung durchführen sollen?
Öffnen Sie beispielsweise das Fenster der Gästetoilette, und lassen Sie die entsprechende Tür zur Diele offen stehen. In der Diele ist nun der neutrale Außendruck vorhanden. Schließen Sie im Aufstellungsraum des offenen Kamins alle Fenster und Türen fest zu und öffnen Sie die Verbrennungsluftleitung, sofern vorhanden. Entfernen Sie den Schlüssel aus der Wohnungstür zur Diele und stecken Sie durch das Schlüsselloch den kleinen Messschlauch, der am entsprechenden Stutzen des Messgerätes angeschlossen ist.
Bei starkem Feuer im offenen Kamin wird sich nun im Aufstellungsraum des offenen Kamins ein Unterdruck einstellen, den Sie als Differenzdruck zum Freien an Ihrem Messgerät sofort ablesen können. Lassen Sie während des Messvorgangs durch den Wohnungsinhaber oder eines hilfsbereiten Anwalts die Terrassentür oder ein Zimmerfenster langsam öffnen und wieder schließen. Das Ergebnis ist sofort am Messgerät abzulesen.
Sofern Sie vorher mit Prüfrauch mangelnde Abzugsqualität im Bereich der Feuerungsöffnung bei geschlossenen Fenstern und Türen im Aufstellungsraum festgestellt haben, könnte die Differenzdruckmessung größere Sicherheit für die eigene Feststellung liefern.
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An dieser Stelle wäre darauf hinzuweisen, dass viele Betreiber von offenen Kaminen behaupten, dass die Belästigung durch Rauchgase aus dem offenen Kamin erst nach ca. 30 Minuten beginnt, da nach dieser Zeit der Sauerstoff im Raume verbraucht sei. Diese Behauptungen sind sachlich falsch. Der Rauchaustritt, sofern er überhaupt stattfindet, erfolgt sofort zu dem Zeitpunkt, wenn sich beispielsweise Verbrennungsluftmangel durch den gemessenen erhöhten Unterdruck im Raume einstellt. In geringen Mengen treten die Rauchgase sofort aus dem Feuerraum aus und steigen noch unbemerkt zur Zimmerdecke. Langsam füllt sich der Raum von der Decke her. Wenn nun die "Füllhöhe" im Raum sich mit der Kopfhöhe der Personen im Raume deckt, wird die Rauchgasbelästigung wahrgenommen. Die "Raumbefüllung" geschieht permanent in den jeweils angegebenen Zeiträumen und hat nichts mit mangelndem Sauerstoff zu tun.
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Wenn mangelnde Verbrennungsluftzufuhr festgestellt wird, forschen Sie auch nach der möglichen Ursache. Prüfen Sie, ob eventuell nachträglich dichtschließende Fenster im Hause eingebaut worden sind, und stellen Sie fest, zu welchem Zeitpunkt das geschah. Was war früher, neue Fenster oder der offene Kamin?
Überprüfen Sie außerdem, ob in der Küche eine Dunstabzugshaube mit Fortluftanschluss eingebaut worden ist? Wenn ja, überprüfen Sie, ob eine wirkungsvolle Verriegelung vorhanden und die sichere Zuführung von ausreichend Verbrennungsluft für die Feuerstätte gegeben ist. Verlassen Sie sich nicht auf die Aussage, dass die Küchentür immer geschlossen sei. Eine nicht nur durch Kinderhand unbedacht geöffnete Tür könnte bei ungünstigen Abzugsverhältnissen den "Dauerschlaf" eines Menschen verursachen.
Sollte ein Probefeuer erforderlich sein, stellen sie die zum Zeitpunkt des Probefeuers vorhandene Außentemperatur fest. Durchgeführte Schornsteinberechnungen nach DIN 4705 setzen eine maximale Außentemperatur von +15°C voraus. Diese Temperatur sollte bei einem durchgeführten Probefeuer nicht überschritten werden. Oberhalb dieser Temperatur kann ohne zusätzliche Vereinbarung im Kaufvertrag die sichere Funktion des Kaminfeuers nicht garantiert werden.
Bei vorhandenen Schornsteinkopfventilatoren kommt es oft zu Beschwerden über die Geräuschbelästigung. Für die Höhe des zulässigen Schalldruckpegels gibt es zur Zeit noch keine vorgeschriebenen Grenzwerte. Die Grenzwerte für die nachbarschaftliche Belästigung liegen natürlich fest. Nur, wie stark das Geräusch sein darf, mit dem man sich als Nutzer des Geräts selbst belästigt, ist nicht definiert. Hier kommt es dann auf die Vertragsbedingungen an. Da sich der Ruhepegel je nach Tageszeit stark ändert, wird der Differenzdruckpegel jeweils entsprechend mehr oder weniger stark wahrgenommen. Bei solchen Streitfällen ist die Sensibilität und die Fachkompetenz des Sachverständigen in besonderem Maß gefordert.
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Wasseraufsatz ohne Zulassung Seine Aufgaben und Pflichten
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