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Thema |
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Belästigende Geräusche durch einen Kaminventilator
Verursacht der von der Klägerin nachträglich auf den Schornsteinkopf aufgesetzte Kaminventilator unzumutbar starke Geräusche, die auch durch den Drehzahlregulator nicht zu beheben sind?
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Allgemeine Hinweise |
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Es ist sicherlich eine nicht einfache Aufgabe, ein Geräusch in einem Gutachten so plastisch und verständlich zu beschreiben, dass es eine Hilfe zur Entscheidung für das Gericht ist. Aus diesem Grunde werden zunächst einige bekannte Geräusche aufgelistet, um ein Gespür für die Intensität von Geräuschen zu vermitteln und den möglichen Störfaktor einschätzbar zu gestalten.
Der Geräuschpegel wird in dB gemessen. In Abhängigkeit der Frequenz (Tonhöhe) empfindet das menschliche Ohr bei technisch gleichbleibendem Schalldruckpegel (dB) das Schallereignis jedoch mit unterschiedlicher Intensität. Aus diesem Grunde wird der Schallpegel, um dem menschlichen Hörempfinden möglichst nahe zu kommen, nach der Bewertungskurve A gemessen. Darum wird auch der festgestellte Schallpegel in diesem Gutachten in dB(A) angegeben.
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Auflistung bekannter Schallereignisse |
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In einer vom Durchgangsverkehr abgelegenen Siedlung stellt sich auf einer nicht befahrenen Nebenstraße am Tage ein Grundrauschen von 55 bis 65 dB(A) ein.
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Ein langsam vorbeifahrendes Auto verursacht ca. 70 bis 80 dB(A).
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Der Geräuschpegel in einem sehr leisen Büro, ohne daß Menschen sprechen, liegt um 45 dB(A).
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Ein kleiner Bürokopierer verursacht 55 – 65 dB(A).
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Die Drei-Ton-Glocke eines Telefonapparates verursacht etwa 85 bis 95 dB(A).
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Ermittlungen während des Ortstermins |
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Während des Ortstermins wurden mehrere Schallpegelmessungen durchgeführt.
Das Gerät wurde auf ein Bodenstativ in ca. 1,4 m Entfernung vor der Öffnung des offenen Kamins, unmittelbar vor dem dort vorhandenen Sitzmöbel aufgestellt. Die Vorbereitungen zur Messung haben einen Zeitraum von bis zu zehn Minuten in Anspruch genommen. Zu diesem Zeitpunkt war das Feuer im offenen Kamin noch nicht entfacht, und der Abzugsventilator noch nicht in Betrieb genommen.
Beide Parteien haben sich jeweils mit ihrem Anwalt in die entgegengesetzten Raumecken zu jeweils sehr leisen Gesprächen zurückgezogen. Die Entfernung zum Mikrofon des Schallpegel-Messgerätes betrug jeweils ca. 3 m.
Schon während der noch sehr gedämpften Unterhaltung wurde der Schallpegel bei den Männerstimmen mit 44 bis 46 dB(A) gemessen.
Bei normaler Unterhaltung von zwei Männerstimmen wurden bis zu 55 dB(A) gemessen, und bei einer folgenden lebhafteren Unterhaltung ist das Messgerät bis auf 66 dB(A) ausgeschlagen.
Nun wurden die Parteien auf die bevorstehende Messung aufmerksam gemacht und um absolute Ruhe gebeten. Es wurde der Ruhepegel im Wohnraum ohne Gespräche und ohne zusätzliche Geräusche durch den Kaminventilator mit 32,5 bis 33 dB(A) gemessen. Anschließend wurde der Ventilator auf dem Schornsteinkopf eingeschaltet und auf volle Drehzahl gebracht. Es wurde ein Schallpegel von 49 bis 49,2 dB(A) gemessen.
Dann wurde Feuer im offenen Kamin entfacht.
Mittels Prüfrauch wurde bei den jeweiligen Drehzahlen des Ventilators im oberen kritischen Bereich der Feuerungsöffnung die Funktionssicherheit überprüft. Die Drehzahl wurde mehr und mehr verringert, die Abzugsqualität hierbei ständig überprüft, und der Schallpegel jeweils gemessen.
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Bei voller Drehzahl wurde ein Schallpegel von 49 bis 49,2 dB(A)
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bei verminderter Drehzahl von 38,2 bis 39 dB(A)
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bei weiter verminderter Drehzahl von 35,9 bis 36,2 dB(A)
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bei kleinst einstellbarer Drehzahl von 34,5 bis 35,1 dB(A)
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Bedenkt man, daß der Ruhepegel im Raum mit 32,5 bis 33 dB(A) gemessen worden ist, so ergibt sich zur Kleinstellung des Ventilators ein Störpegel (Differenz) von ca. 2 dB(A).
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Bewertung |
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1) Auf den vorhandenen Ventilator kann aus konstruktiven Gründen nicht verzichtet werden.
2) Bei ruhiger Wetterlage kann der Ventilator mit seiner niedrigsten Drehzahl gefahren werden; die sichere Abführung der Rauchgase ins Freie ist gewährleistet.
3) Das Betriebsgeräusch von 34,5 bis 35,1 dB(A) ist ausgesprochen leise und nur als fernes "Gemurmel" auszumachen. Schon bei der geringsten Unterhaltung im Raum wird dieses Geräusch übertönt und kann dann nicht mehr wahrgenommen werden.
4) Das tatsächliche Störgeräusch von 2 dB(A) bei absoluter Stille im Raum ist hinzunehmen und kann in Anbetracht der Notwendigkeit des Ventilators nicht beanstandet werden.
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Druckbare Version
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Verpuffung Grundofen Umstellung auf Gasfeuerung
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