Der öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige im Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk
Seine Aufgaben, Pflichten und Erfahrungen


Diese Schrift wendet sich an Sachverständige des Ofen– und
Luftheizungsbauer–Handwerks wie auch an Handwerksmeister dieser Berufsgruppe. Außerdem sind die Erlebnisberichte des Autors sowohl für den Planer wie auch für den Interessenten und Nutzer von Kachelöfen und offenen Kaminen eine wertvolle Informationsquelle.

Es ist ein aufrichtiges Anliegen des Autors, dass diese Schrift mithelfen möchte,



etwas mehr Verständnis im Zusammenleben zwischen dem öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen einerseits und dem Handwerksmeister andererseits zu wecken.

das Qualitätsbewusstsein in der Branche zu fördern.

das Vertrauen in den Berufsstand des Ofen– und Luftheizungsbauer–Handwerks zu vertiefen und zu festigen.



Wer ist eigentlich "Sachverständiger"?
Jeder, der von seiner eigenen Sachkunde überzeugt ist, kann sich "Sachverständiger" nennen.

Leider ist die Bezeichnung "Sachverständiger" nicht geschützt. Weniger kundige schmücken sich gern mit diesem Begriff und nehmen das Ansehen in Anspruch, das seriöse, angesehene und öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige mit Recht genießen.

Nach neuester Rechtsprechung muss derjenige, der als "Sachverständiger" in der Öffentlichkeit auftritt, über professionelle, durch eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesene Kenntnisse auf seinem Fachgebiet verfügen. Ansonsten kann er wegen Irreführung nach § 3 des Gesetzes zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (UWG) wegen Unterlassung einer solchen Bezeichnungsführung in Anspruch genommen werden.

Es ist also Vorsicht geboten, wenn Sachverständige ohne einen Hinweis auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung auftreten. Dann sagt der Begriff "Sachverständiger" häufig gar nichts, weil sich eben jeder so nennen kann.

Die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen erfolgt durch öffentlich-rechtliche Einrichtungen, wie z.B. durch die Handwerkskammern.




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Dokumentation - Ortstermin
Seine Eigenschaften