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Thema: |
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Versottungserscheinung im Mauerwerk
Sind starke Versottungserscheinungen im Bereich des neu aufgemauerten zweizügigen Schornsteins oberhalb des Dachbodens und im Bereich des darunter gelegenen Elternschlafzimmers und des Kinderzimmers festzustellen; was ist die Ursache?
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Feststellungen: |
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Innerhalb des Schornsteins hat sich in erheblichen Mengen Kondensat gebildet und ist dann durch die vorhandenen Öffnungen des Schornsteins und durch das Mauerwerk ausgetreten.
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Ausführungen: |
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Aus der Berechnung nach DIN 4705 ist ersichtlich, dass die geforderte Abstimmung zwischen der Feuerstelle und dem Schornstein nicht erfolgt ist. Der Schornsteinquerschnitt ist für diese Feuerstelle zu groß und nicht wärmegedämmt. Aus diesem Grunde ist die Feuerungsanlage, die aus Feuerstelle, Verbindungsstück (Schornsteinanschluss) und Schornstein besteht, nicht betriebssicher. Die Anforderungen der Bauordnung und der Feuerungsverordnung sind nicht erfüllt. Neben den Versottungserscheinungen besteht Vergiftungsgefahr durch Rauchaustritt.
Ein weiterer Grund ist in der Bedienungsweise der Feuerstelle zu erkennen. Während des Ortstermins wurde der Betreiber nach der Betriebsweise des Kachelofens befragt:
"... Nachdem das Feuer entfacht und das gesamte aufgelegte Brennmaterial verbrannt, die Flammen erloschen und alles in Glut gefallen ist, werden zwei weitere Holzscheite aufgelegt und die Tür sofort wieder geschlossen; der Verbrennungsluftschieber ist ca. 1 – 1,5 cm weit geöffnet. Wenn diese beiden Scheite nach einigen Stunden runtergebrannt sind, auch mitten in der Nacht, werden weitere Scheite aufgelegt (in der Nacht zusätzlich Briketts). Die Tür wird sofort wieder geschlossen, und der Verbrennungsluftschieber bleibt auf der Stellung von 1 – 1,5 cm unverändert stehen. ..."
Holz ist ein langflammiger Brennstoff, bei dem im Gegensatz zu anderen festen Brennstoffen ca. 75 % seiner Masse als flüchtige Bestandteile frei werden und dann schnell abbrennen. Die flüchtigen Bestandteile des Holzes im vorderen unteren Bereich werden durch den eintretenden Sauerstoff zur Verbrennung geführt. Die durch die Hitze im oberen Bereich des Feuers freiwerdenden flüchtigen Bestandteile des Brennstoffs werden bei Drosselung der Verbrennungsluft vom Sauerstoff nicht mehr erreicht und strömen dann als unverbranntes Gas durch den Schornstein ins Freie.
Damit der Abbrand ungestört ablaufen kann, ist der Verbrennung ausreichend Verbrennungsluft ungedrosselt zuzuführen.
Diesen grundsätzlichen Anforderungen an die Verbrennung von Holz und Braunkohlenbrikett wurde nicht entsprochen!
Ein Dauerbrand, wie bei einer Kohlefeuerung, ist bei der Verbrennung von Holz nicht möglich. Die landläufige Meinung, je geringer die Verbrennungsluftzufuhr, um so länger hält der Abbrand an, trifft bei Holz nicht zu. Die Leistungsanpassung ist bei Holzbrand ausschließlich über die aufzugebende Brennstoffmenge vorzunehmen.
Wird bei einer "Sparbedienung" die Luft bereits während der Flammenphase gedrosselt, bekommen die Schwelgase zu wenig Verbrennungsluft und können somit nicht ausbrennen. Hierbei entweicht der größte Teil der Rauchgase unverbrannt durch den Schornstein. Der in den Schwelgasen enthaltene Wasserdampf und Teer schlägt sich mit all den bekannten Nebenwirkungen im Schornstein nieder und macht sich außerdem umweltbelastend bemerkbar. Außerdem wäre festzustellen, dass diese unverbrannten Gase mangels Zündung die Abgastemperatur im Schornstein senken und auch auf diese Weise das negative Verhalten der Rauchgase im Schornstein zusätzlich verstärken.
Diese Ausführungen lassen erkennen, dass Holz grundsätzlich mit ungedrosselter Verbrennungsluft zur Verbrennung gebracht werden muss.
Das bisher Gesagte trifft zu gleichen Teilen auch bei der Verfeuerung von Braunkohlenbriketts zu, die gelegentlich für die Nacht nachgelegt werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass einerseits die Versottungserscheinungen durch die nicht angepassten Verhältnisse zwischen Feuerstelle und Schornstein unvermeidbar sind; andererseits die Intensität der Versottung auf die gravierenden Bedienungsfehler durch Abdrosselung der Verbrennungsluft zurückzuführen sind.
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Druckbare Version
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Die Haftung des SV Verpuffung Grundofen
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