Thema

Kachelofenheizeinsatz – Wasseraufsatz ohne Zulassung

Die Werkleistung, betreffend Kachelofenheizeinsatz mit aufgebautem Wasser-Wärmetauscher ist nicht fachgerecht durchgeführt.



Anforderungen

Der gewählte Heizeinsatz muss den Anforderungen der
DIN 18 892 entsprechen.



Feststellungen

Das trifft auch für den hier eingesetzten Wärmeerzeuger zu. Dieser Heizeinsatz war mit einem nachgeschalteten Heizgaszug aus Metall auf dem DIN-Prüfstand und darf, da er für Holzfeuerung vorgesehen ist, alternativ auch mit keramischen nachgeschalteten Heizgaszügen ausgestattet sein.

Ein zusätzlicher Wasser-Wärmetauscher ist nicht vorgesehen. Eine Überprüfung des Heizgerätes mit diesem Wasser-Wärmetauscher hat nicht stattgefunden. Aus diesem Grunde ist bei dieser Konstellation die DIN-Registriernummer für das Heizgerät erloschen. Der Einbau des Wasser-Wärmetauschers ist somit nicht zugelassen, da diese Gerätekombination feuerungstechnisch nicht geprüft worden ist.

Das für den Wasser-Wärmetauscher vorhandene Prüfattest befasst sich nur mit der wasserseitigen Druckprüfung und beinhaltet keine generelle Zulassung für den Einbau in einer Kachelofen-Warmluftheizung in Verbindung mit einem nach DIN 18 892 geprüften Wärmeerzeuger.

Erst eine gemeinsame Überprüfung durch das Institut für Bautechnik in Berlin würde die baurechtliche Zulassung bewirken. Eine entsprechende Sondergenehmigung ist zu beantragen und vom Hersteller des Heizgerätes vorzulegen.



Zusammenfassung

Der hier eingebaute Heizeinsatz besitzt in Verbindung mit dem aufgesetzten Wasser-Wärmetauscher keine Bauartzulassung und darf aus diesem Grunde nicht weiter betrieben werden.




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Einbau einer Kaminkassette
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